Freischwimmer für Dieter
Als Seemann war es Pflicht richtig schwimmen zu können. Als Nachweis dafür gab und gibt es den Freischwimmer. Nach den zu der Zeit gültige Regelung hatte er 15 Minuten schwimmen und einen Sprung vom 1 Meter Sprungbrett zu absolvieren. Ein Bademeistern ist berechtigt den Freischwimmer zu erteilen. Diese Bescheinigung benötigte Dieter.
Ein besonders guter Schwimmer war er aber nicht. Es sah immer so aus, als bewegte sich ein Hund im Wasser. Brustschwimmen sah anders aus. Auch Kraulen benötigte einen anderen Bewegungsablauf.
Diese undefinierbare Fortbewegungsart über einen langen Zeitraum aufrecht zu halten, war unmöglich. Wie dann die Zeit für die Bedingung durch halten. Ganz einfach. Der Bademeister war ein alter Schulkamerad. Er sagte, Dieter ich vertraue dir. Du gehst jetzt in Wasser. In einer Viertelstunde kommen ich wieder. Wenn du dann noch schwimmst, ist es in Ordnung.
Da Dieter immer nahe am Rand entlang schwamm, konnte er sich immer bei Bedarf dort festhalten. Was er auch tat. Doch der Bademeister hatte es nicht gesehen, als er zur Kontrolle mal vorbei kam und fragte, ob alles in Ordnung wäre.
Der anschließende Sprung war kein Problem.